Staatliche Fördermaßnahmen
Einspeisevergütung
Durch die Novellierung des EEG (Erneuerbare Energien Gesetz) zum 1. Januar 2009 wird die geothermische Stromerzeugung mit bis zu 0,23 EUR pro eingespeister Kilowattstunde deutlich höher gefördert als zuvor. Die Förderung setzt sich zusammen aus:
Grundvergütung 16 Cent pro eingespeister Kilowattstunde.
Bonus von 4 Cent für Anlagen die bis 2015 ans Netz gehen.
Bonus von 3 Cent bei Auskopplung von mindestens 20% Fernwärme.
(bei Hydrothermalem Betrieb – bei Petrothermalen Betrieb / HDR kommen noch einmal 4 Cent dazu = 27 Cent)
Als zusätzliche Vergünstigung darf die Einspeisevergütung für die gesamte Brutto-Stromproduktion der Anlage in Anspruch genommen werden. Der Eigenenergiebedarf beträgt bei deutschen Geothermiekraftwerken ca. 30% der Bruttostromproduktion (größter Verbraucher sind die Förderpumpen).
Dieser Eigenenergiebedarf darf aus günstigeren Netztarifen zugekauft werden und muss auch nicht aus regenerativen Quellen stammen.
Nutzung von Atomstrom bei gleichzeitigem Abgreifen der Subventionen für alternative Energie? 23 Cent vom Steuerzahler erhalten – als Industriekunde 9 Cent für Atomstrom zahlen = Gewinn 14 Cent.
Das rechnet sich für den Betreiber also auch dann, wenn mehr Atom-Strom verbraucht, als Alternativ-Strom produziert wird?
Und wer trägt eigentlich das finanzielle Risiko?
Marktanreizprogramm des BMU
Anlagen der tiefen Geothermie werden aus dem MAP (Marktanreizprogramm des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) durch zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen gefördert. Förderfähig sind:
Die Errichtung der Tiefengeothermieanlage („Anlagenförderung“)
Die Realisierung der Förder- und Injektionsbohrung („Bohrkostenförderung“) sowie unvorhergesehene Mehrkosten gegenüber der Bohrplanung („Mehraufwendungen“)
Die Reduzierung des Fündigkeitsrisikos durch Haftungsfreistellungen für bis zu 80% der Bohrkosten („Kreditprogramm Fündigkeitsrisiko“)
Die Errichtung von Wärmenetzen („Wärmenetze“)
Die KfW kann daraus Darlehen pro Projekt in einer Höhe von bis zu 80% der Bohrkosten vergeben. Diese Darlehen werden im Fall der Nichtfündigkeit haftungsfrei gestellt, d.h. sie müssen vom Kreditnehmer ab diesem Zeitpunkt nicht weiter zurückgezahlt werden. Das „KfW Sonderprogramm“ für allgemeine Projektfinanzierungen, wie u.a. Geothermieprojekte, refinanziert Banken mittels KfW-Krediten bis zu einem Kreditbetrag von i.d.R. 200 Mio. Euro pro Projekt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geothermie
Udo Leuschner Basiswissen:
Hoher Eigenverbrauch verringert die effektive Stromerzeugung
ORC-Anlage in Neustadt-Glewe
Der Wirkungsgrad solcher ORC-Anlagen beträgt bei einer Thermalwassertemperatur von 100 Grad Celsius etwa 6,5 Prozent, bei 120 Grad 9 Prozent und steigt bis 200 Grad auf etwa 13 Prozent an. Noch nicht berücksichtigt ist dabei allerdings der Eigenverbrauch des ORC-Kraftwerks. Viel Strom benötigen vor allem die Pumpen, die das heiße Wasser fördern und wieder in den Untergrund zurückpressen. Bei Berücksichtigung dieses Pumpaufwands sinkt der Gesamtwirkungsgrad des ORC-Kraftwerks erheblich. Beispielsweise verbraucht in Neustadt-Glewe allein die Pumpe zur Förderung des Thermalwassers 140 Kilowatt. Hinzu kommen bis zu 15 Kilowatt für die Pumpe, die das Kühlwasser für den Kondensator umwälzt. Dieser Strombedarf muß eigentlich – soweit er sich eindeutig der Stromproduktion zurechnen läßt – von der schon recht geringen Leistung des ORC-Kraftwerks abgezogen werden. Man gerät dann bei geringen Temperaturen und Thermalwassermengen sogar schnell in einen Bereich, wo der Eigenverbrauch die Generatorleistung übersteigt.
So beträgt in Neustadt-Glewe der Eigenverbrauch sechzig bis siebzig Prozent der Generatorleistung. Die Leistungsbilanz wäre sogar negativ, wenn man nicht anstelle von Luftkühltürmen die effektiveren Wasserkühltürme verwendet hätte.
Nun wird allerdings Strom aus Geothermie aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vergleichsweise hoch subventioniert. Für den Betreiber eines solchen Kleinkraftwerks ist es deshalb vorteilhafter, den Eigenverbrauch der Anlage aus dem Netz der allgemeinen Stromversorgung zu decken, anstatt ihn von der eigenen Erzeugung abzuzweigen. …