Bodenschwinggeschwindigkeits- Messstationen: Macht Landesbergamt den Bock zum Gärtner?
Nach den signifikanten Erdbeben im August und September 2009 muss der Betreiber ein Messnetz zur Erfassung von Bodenschwingungen unterhalten. Die Positionierung der Messstationen, die Erfassung der Schwingungen und deren Datenaufbereitung werden unter der Regie des Betreibers durchgeführt.
Der Geothermie-Kraftwerks-Betreiber geo x GmbH überwacht sich selbst !
Die Positionen der Messstellen im Stadtgebiet gibt der Betreiber in 2009 und 2010 trotz mehrfacher Aufforderung nicht bekannt.
Erst Ende 2010 veröffentlicht das LGB-RLP die Lage der Stationen. Dabei wird sehr schnell deutlich, das im kritischen Bereich um die Reinjektionsbohrung im Radius von 1,5 km, mit den meisten Epi-Zentren und Schadensmeldungen, keine Messstation existiert.
Nach Auskunft des LGB-RLP, wurden die Positionen der Messstationen vom Betreiber ausgewählt. (siehe Lageplan, blaue Dreiecke)
In 2011 wurden zwei weitere Stationen installiert. Die Station LD-MLS 11 wurde Mitte/ Ende 2011 installiert.
Bei der Station LD-WHS5 (Messpositionen: Bodenplatte und oberste Decke) werden die zugesagten Roh-Messdaten, eine Voraussetzung für die Installation, vom Betreiber geo x GmbH schon seit mehreren Monaten nicht geliefert.
Aufgrund der Schadensmeldungen und Schadensbeobachtungen im Stadtgebiet von Landau erscheinen die Messergebnisse des Betreiber-Messnetzes mehr als fragwürdig. Sie sind außerdem zur flächendeckenden Bewertung von Schäden an betroffenen Gebäuden unbrauchbar. Der Bodenschwinggeschwindigkeitswert ist nur für das Gebäude in dem die Messung installiert ist, aussagefähig. Um eine Aussage für das Gebäude zu erhalten, sind am Fundament und an der obersten Geschossdecke Sensoren anzubringen.
Die gerne von der Geothermie-Lobby beanspruchte DIN 4150 ist bei induzierten Erdbeben so nicht anwendbar.
Hinweis: DIN 4150 erarbeitet für Baumaßnahmen und nicht für induzierte Erbeben. Die Messungen nach DIN 4150 erfolgen im hochfrequenten Bereich.
BI Landau