GKW Bernried / Gutachterliche Stellungnahme (Quellregion Rötlbach, Starnberger See)

Stellungnahme des Dipl.-Ing. Bernhard Heller
Beratender Ingenieur für Wasserwirtschaft, Ingenieurgeologie und Umwelttechnik
vom 18.01.2012

Der Bohrplatz befindet sich im Ufergebiet des Starnberger Sees im Bereich der Gemeinden Bernried und Seeshaupt, das durch die Verordnung des Landkreises Weilheim-Schongau über das Landschaftsschutzgebiet „Ufergebiet am Starnberger See“ vom 21.02.1985 geschützt ist. (Ebenso geschützt ist das direkt betroffene Gebiet um Tutzing / LK Starnberg)

Bei dem vom geplanten Geothermie-Kraftwerk betroffenen Gebiet handelt es sich um eine bisher völlig unberührte Landschaft mit einer durch die Verordnung gewährleisteten hohen Luft- und Wasserqualität.

Diese Landschaft wird bereits durch die geplante Errichtung eines ca. 10.000 qm großen Bohrplatzes, der komplett zubetoniert wird, sowie durch die für diese Maßnahme erforderlichen Baumaßnahmen, Materialienzuführung und den zu besorgenden Schwerlastverkehr in einem der Verordnung eklatant zuwider laufenden besorgniserregenden Umfang beeinträchtigt.

Beeinträchtigungen der Wasserqualität des Rötlbachs und des Starnberger Sees insbesondere im Einmündungsbereich des Rötlbachs in den Karpfenwinkel.
Gefährdung von Gewässern durch Niederschlagswassereinleitung aus dem Vorhabensbereich.

Den Aussagen des Sachverständigen kommt hinsichtlich folgender Detailaussagen ganz besonderes Gewicht zu:

a) Auf Seite 5 des Gutachtens wird darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Rötlbach um die Quellregion eines Gewässers handelt, die im Ursprungsbereich des Rötlbachs Quellbachcharakter aufweisen, woraus folgt, dass in diesem Bereich eine Einleitung von Niederschlagswasser gemäß DWA Merkblatt M153 nicht erfolgen darf.

b) Auf Seite 5 unten betont der Gutachter, dass infolge der Bautätigkeit und der Bohrtätigkeit eine laufende Verschleppung von Bodenmaterial und aus frisch vorgerichteten Böschungen abgeschwemmten Feinmaterialien eintreten wird, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit massive Gewässerbelastungen selbst dann verursachen wird, wenn sie – wie geplant – von der Bauwilligen und Betreiberin einem Absetzvorgang unterzogen wird.

c) Auf Seite 6, 2. Absatz, führt der Gutachter aus, dass plötzlich auftretende Einleitungen von 30 IIs aus dem Speicherbecken oder höher (131 IIs) bzw. weitere Abflüsse aus den Böschungen der Dammbauwerke zu einer plötzlichen und massiven und schließlich dauerhaften Veränderung des empfindlichen Gewässerregimes des Rötlbachs führen werden, speziell zu Abschwemmungen von Anheftungssubstraten für Fischnährtiere und Laichsubstraten für die aufsteigenden Wanderfische, schließlich infolge Trübung zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Fischbestands.

d) Auf Seite 7, 3. Absatz, betont der Sachverständige, dass konkrete Angaben zu geeigneten Sicherheitsvorkehrungen während der gesamten Bauzeit fehlen, obwohl in Ziffer 1.6.3. des Bescheids der Regierung von Oberbayern solche Sicherheitsvorkehrungen ausdrücklich als erforderlich bezeichnet werden.

e) Auf Seite 7 unten prognostiziert der Gutachter, dass die unter 2.1.1. auf Seite 13 dieses Bescheids der Regierung von Oberbayern aufgeführte Tabelle, der zufolge 100 mg/l an abfiltrierbaren Stoffen in den Vorfluter eingeleitet dürfen, eine massive Eintrübung und Ablagerung von Feinteilen in Stillwasserbereichen insbesondere im See bedeuten. Er weist ferner darauf hin, dass sich diese Trübung, veranlasst durch eingeleitete Feststoffe, auch im Starnberger See im Naturschutzgebiet Karpfenwinkel durch entsprechende Fahnen dokumentieren wird.

f) Auf Seit 8 oben weist der Gutachter darauf hin, dass die Regierung von Oberbayern einen Grenzwert von 100 mg/l beschieden hat, obwohl in der einschlägigen Fachliteratur ein Höchstwert von 25 mg/l als EU-Richtlinie aus 1973 angeführt wird und höhere Schwebstoffgehalte zu Schädigungen des Fischbestandes führen.

g) Auf Seite 8, 3. Absatz, betont der Sachverständige, dass bei einem pHWert von über 8 Ammoniumstickstoff im Gewässer zu fischgiftigem Ammoniakgas umgewandelt wird, was zu akutem Fischsterben führen kann.

h) Auf Seite 9 bestätigt der Gutachter ausführlich die Gefährdung der unter FFH-Schutz stehenden Mairenke durch die punktuelle, geplante stets temporäre (kurzzeitige) Einleitung von 30 1/5 (oder bei Starkregenüberlauf bis zu 131 1/5; vgl. insoweit S. 11, 4. Abs. des Gutachtens), die zu einer plötzlichen, übergangslosen erheblichen Erhöhung oder Erniedrigung (Schwankung) des Wasserabflusses und damit zu einer Veränderung der Biotopeneigenschaften der Gewässersoie und der Ufer führt.

i) In der auf den Seiten 10 bis 12 der Stellungnahme aufgeführten Zusammenfassung werden die Gefährdungen des Rötlbachs und des Starnberger Sees durch die geplante Oberflächenwasser-Einleitung detailliert zusammengefasst.

Zur ganzen Stellungnahme / 12-seitig PDF