Eine kleine, nicht vollständige Übersicht darüber, was in dem – auch von der Ramsar-Konvention geschützten Gebiet „Westufer Starnberger See und angrenzende Gebiete“ – von dem GKW-Kraftwerksentwickler BE-Geothermal auf Tutziger Flur geplant und beantragt wurde. Ebenso einige Stellungnahmen dazu von der BI.
- Strassenbau durch den Wald / Zuwegungen
- Schwerlastverkehr durch das Schutzgebiet
- 2 Betriebstankstellen
- 1 Dieseltank
- 20 Parkplätze
- Entladestation für die Bahn
- Bohrplattform
- 2 Bohrkeller
- Werkstatt
- Containerplatz
- Formationswasser-Trasse
Aus Sicht der BI sind diese Vorhaben schwerlich dem Berggesetz zuzuordnen, sondern betreffen bauliche Massnahmen im Aussenbereich.
Völlig unklar ist,
- woher das Brauchwasser für Bohrungen auf Tutziger Grund stammen soll
- wo Bohrschlämme und Bohrwasser gesammelt werden sollen
- ob auch Rückhaltebecken errichtet werden müssen usw.
In Folge sollen dort 2 Bohrungen in ca. 4.500 m Tiefe abgeteuft werden.
Stark abgelenkte Bohrungen
2 Reinjektions-Bohrungen (Bergrecht) sind bisher im Tutziger Schutzgebiet geplant. Diese sollen nach den aktuellen Planungen abgelenkt bis unter die Wohnbebauung Tutzing-Unterzeismering und Tutzing-Kampberg verlaufen.
Flächennutzungsplan & Landschaftsschutzverordnung
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tutzing sieht in dem Schutzgebiet ausschliesslich Forstfläche / Wald vor. Jegliche anderen Vorhaben stehen im Widerspruch zu den Zielvorgaben der Gemeinde Tutzing.
Auch die Landschaftsschutzverordnung „Westufer Starnberger See und angrenzende Gebiete“ steht dem Vorhaben entgegen.
Das Landschaftsschutzgebiet ist hier durchzogen von wertvollen Biotopen und liegt nah an FFH-Gebieten, z.B. dem Karpfenwinkel.
Berührt werden ebenso die geschützten Moorgebiete und das Moorentwicklungsprogramm.
Keine Kampfmittel im Wald – Ein Scherz?
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Während auch in Bernried das Vorhaben zunehmend in die Kritik gerät, belasten die Planungen insbesondere des Bernrieder Bürgermeisters Steigenberger und der Kraftwerksgesellschaft BE-Geothermal GmbH (Finanziert von der australischen Macquarie-Bank) – zunehmend Tutzing.
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Das Kraftwerk selbst und die damit verbundenen Industrieanlagen befinden sich zwar gerade noch auf Bernrieder Flur und im Landkreis Weilheim, allerdings bereits unmittelbar an der Landkreisgrenze zu Starnberg. Alle anderen Belastungen betreffen unmittelbar den Landkreis Starnberg und insbesondere Tutzing.
Eigene Planungen für ein Geothermie-Kraftwerk hatte Tutzing abgewiesen und auch die Stadtwerke München hatten am Tutziger Claim kein Interesse. Für Fernwärme ist eine Flächengemeinde wie Tutzing kaum geeignet. Dabei hat Tutzing mehr als 5 x so viele Einwohner, als das Dorf Bernried.
Nach der vom Bernrieder Bürgermeister in Tutzing vorgetragenen Wirtschaftlichkeitsberechnung könne sich ein Fernwärmenetz für Bernried erst in 25 Jahren amortisieren, und auch nur dann, wenn sich 70% der Flächengemeinde anschliessen würden. Ein Fernwärmenetz müsste das Dorf, das bereits im letzten Jahr wegen der klammen Kassenlage in den Medien war, selbst finanzieren. Ein Investor für eine so unrentable Anlage wird schwerlich zu finden sein. Realisierbar wäre ein Fernwärmenetz nur dann, wenn die Erzeugung der Wärme nah bei potentiellen Abnehmern wäre, z.B. in einem Gewerbegebiet.
Der Kraftwerksbetreiber selbst ist nur an der, über das EEG unverhältnismässig hoch subventionierten Stromerzeugung, interessiert. Diese aber widerspricht sogar den Grundsätzen des Bergrechts, das nämlich Raubbau verhindern soll!
Bernried bürdet somit ohne einen erkennbaren Nutzen nicht nur seinen eigenen Bürgern, sondern insbesondere dem Nachbarn Tutzing und wertvoller Natur eine Last auf, die bestenfalls der australischen Macquarie Bank zu Gute kommt.
Siehe auch:
- Tiefengeothermie zur Stromerzeugung Zusammenschnitt
- “Mit heißem Wasser aus der Tiefe Strom in Deutschland erzeugen zu wollen, erfüllt im Grunde den Straftatbestand des groben Unfugs”
- Ausgerechnet eine der wenigen zusammenhängenden Waldflächen in Mitten von Flach- und Quellmooren sollen zu Gunsten eines australischen Investors zerstört werden.
- Schutzgebiete
Frevel an der Natur darf nicht das Ergebnis der fehlgeleiteten Energiepolitik sein!
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