Grundsatzübereinkunft zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium
Die wichtigste Veränderung : Fracking soll legalisiert werden.
Hydraulic Fracturing, oder hydraulische Stimulation
Änderung UVP-V Bergbau und WHG
Einführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Fracking-Vorhaben zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas und Erdöl sowie Erdwärme (Tiefengeothermie) durch entsprechende Änderungen. Die verwendeten Chemikalien müssen nur bei der Behörde angezeigt, aber nicht offengelegt werden!
Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
Genehmigungen von Fracking-Vorhaben bedürfen dem Einvernehmen der Wasserbehörden, Verbot von Fracking-Maßnahmen in den Trinkwasserschutzgebieten; außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sollen „Beschränkungen“ des Frackings möglich sein.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) soll erforderlich werden
- in ausgewiesenen Naturschutzgebieten
- in Wasserschutzgebieten
- bei Aufbrechen des Gesteins durch hydraulischen Druck
Dies schliesst auch Geothermiebohrungen ab 1.000 Meter Tiefe ein.
In ausgewiesenen Schutzgebieten, Naturschutzgebieten, FFH-Flächen, Wasserschutzgebieten I und II wird auch bisher schon eine UVP verlangt.
In §52 Abs.1 WHG ist nur von Bohrungen in Wasserschutzgebieten die Rede, nicht vom Fracking unter den Gebieten.
(in Trinkwasserschutzzonen I und II war das Fracken ohnehin schon verboten)
Die Verschmutzung unseres Trinkwassers schien bisher verboten – mit UVP wird sie dann legal!
Und welche „Heuschrecke“ war schon so dumm, Anträge zum Bohren in Wasserschutzgebieten zu stellen? Da die Fracking-Technologie von ihren Sidetracks lebt, Bohrungen die sich über Kilometer wagerecht durch den Untergrund ziehen, bleiben grosse betroffene Gebiete völlig ungeschützt!
Wir wissen nicht, wo und wie sich unser Trinkwasser sammelt, um in den Wasserschutzgebieten anzukommen. Wohin die Brühe der Frack-Firmen wandern wird, wann die Gifte wo ins Grundwasser oder an die Oberfläche kommen.
Und wir werden auch in Zukunft nicht erfahren, um welche Gefahren- und Giftstoffe es sich handelt.
Es kann unter Umständen sehr schnell geschehen, aber auch Jahre dauern, bis die Folgen durchgreifen. Auf den Schäden und der verseuchten Umwelt bleibt die Bevölkerung sitzen! Die Profiteure, die meist aus dem Ausland agieren, haben sich dann längst davon gemacht.
Zudem gilt das alles nicht für Projekte, bei denen eine Genehmigung für einen Betriebsplan bereits beantragt ist. (Und Anträge stapeln sich ja bekanntlich bereits bei den Bergämtern)
Die Studie des UbA hatte Mitte 2012 empfohlen, die Bergämter den Umweltministerien zuzuordnen. Auch dem wird nicht Folge geleistet. Das Bergrecht, das noch aus Zeiten der Reichsgesetzgebung stammt, ist aktuell dem Wirtschaftsministerium unterstellt.
Und so werden eben globale Wirtschaftsinteressen bedient und nicht die Interessen der Volkswirtschaft, erst recht nicht die der Umwelt, der Natur und der Bevölkerung.
Es ist Wahlkampf. Und die Politik in Bayern schreibt sich auf die Fahnen gegen Fracking zu sein.
Aus diesem Grund erinnern wir hier nochmals an unsere Petition an den bayerischen Landtag, die eine Privilegierung von Tiefbohrungen im Aussenbereich zur Grundlage hatte. Für Bohrungen im mitten geschützter und unberührter Natur forderten wir eine Bauleitplanung, die eine UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung) enthalten hätte.
Nach Bundesrecht sind Geothermiekraftwerke im Aussenbereich nicht privilegiert. Das wollte der bayerische Wirtschafts-Ausschuss des Bayerischen Landtags ändern.
Nachlese
Wirtschafts-Ausschuss des Bayerischen Landtags outet sich als Bürgerfeindlich
Das skandalöse Vorgehen Bayerischer Landtagsabgeordneter der CSU und FDP im Wirtschaftsausschuss macht deutlich, wie Petitionen gegen Petitionssteller verwendt werden.
Die von der Bürgerinitiative Schutz Westufer Starnberger See e.V. eingereichte Petition gegen die Errichtung eines Geothermie-Kraftwerks „Höhenried-West“ bei Bernried/Starnberger See richtet sich unter anderem auch gegen die Privilegierung dieses Bauvorhabens. Diese Petition/Beschwerde wurde am 21. 04. 2011 an den Bayerischen Landtag gesandt.
Worauf am 24.05.2011 von den FDP-Abgeordneten:
Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde, Renate Will und der FDP-Fraktion,
sowie den CSU-Abgeordneten:
Georg Schmid, Renate Dodell, Alexander König, Erwin Huber, Eberhard Rotter, Dr. Otmar Bernhard, Klaus Dieter Breitschwert, Robert Kiesel, Tobias Reiß, Martin Schöffel, Klaus Stöttner und der CSU-Fraktion
ein Dringlichkeitsantrag an den Bayerischen Landtag, mit folgendem Wortlaut, gestellt wurde:
“Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Änderung von § 35 Abs. 1 BauGB einzusetzen, damit Geothermievorhaben einschließlich der Tiefengeothermie generell als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig sind.”
Im Wirtschaftsausschuss, der sich mit der Petition auseinander setzen soll, sitzen 8 CSU Mitglieder (inkl. des Ausschussvorsitzenden Erwin Huber). Alle Mitglieder dieses Wirtschaftsausschusses haben am 25.05.2011 den Dringlichkeitsantrag unterstützt, darunter auch der zuständige Berichterstatter, Dr. Otmar Bernhard.
Der bayerische Umweltminister Marcel Huber überlässt Umweltprobleme dem Wirtschaftsministerium: uploads/SZ-Huber.jpg
Hier die Grundsatzübereinkunft zwischen Wirtschafts- und Umweltministerium:
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