Wirtschafts-Ausschuss des Bayerischen Landtags outet sich als Bürgerfeindlich

Das skandalöse Vorgehen Bayerischer Landtagsabgeordneter der CSU und FDP im Wirtschaftsausschuss macht deutlich, wie Petitionen gegen Petitionssteller verwendt werden.

Die von der Bürgerinitiative Schutz Westufer Starnberger See e.V. eingereichte Petition gegen die Errichtung eines Geothermie-Kraftwerks „Höhenried-West“ bei Bernried/Starnberger See richtet sich unter anderem auch gegen die Privilegierung dieses Bauvorhabens. Diese Petition/Beschwerde wurde am 21. 04. 2011 an den Bayerischen Landtag gesandt.

Worauf am 24.05.2011 von den FDP-Abgeordneten:
Tobias Thalhammer, Dr. Andreas Fischer, Dr. Otto Bertermann, Jörg Rohde, Renate Will und der FDP-Fraktion,

sowie den CSU-Abgeordneten:
Georg Schmid, Renate Dodell, Alexander König, Erwin Huber, Eberhard Rotter, Dr. Otmar Bernhard, Klaus Dieter Breitschwert, Robert Kiesel, Tobias Reiß, Martin Schöffel, Klaus Stöttner und der CSU-Fraktion

Dringlichkeitsantrag

ein Dringlichkeitsantrag an den Bayerischen Landtag, mit folgendem Wortlaut, gestellt wurde:

„Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene für eine Änderung von § 35 Abs. 1 BauGB einzusetzen, damit Geothermievorhaben einschließlich der Tiefengeothermie generell als privilegierte Vorhaben im Außenbereich zulässig sind.“

Im Wirtschaftsausschuss, der sich mit der Petition auseinander setzen soll, sitzen 8 CSU Mitglieder (inkl des Ausschussvorsitzenden Erwin Huber). Alle Mitglieder dieses Wirtschaftsausschusses haben am 25.05.2011 den Dringlichkeitsantrag unterstützt, darunter auch der zuständige Berichterstatter, Dr. Otmar Bernhard.

Die Ablehnung der Privilegierung hätte zur Folge, dass das Projekt im Landschaftsschutzgebiet/Außenbereich nicht genehmigungsfähig ist. Gegebenenfalls würde dann eine ordentliche Bauleitplanung durchgeführt werden. Diese würde Bürgern, Behörden und Fachleuten die Möglichkeit geben wichtigen Einfluss zu nehmen. Gerade bei unausgereiften Projekten wie Geothermie-Kraftwerken, die im Prinzip alle im Versuchsstadium sind und wegen deren hohen Risiken, ist es „HOCHGRADIG“ fahrlässig auf eine ordentliche Bauleitplanung mit umfangreicher Umweltverträglichkeits-Prüfung zu verzichten.

Hier stellt sich zudem die grundsätzliche Frage, warum Natur- und Umweltschutzfragen im Wirtschaftsausschuss, statt im Umweltausschuss behandelt werden.

Es ist unter anderem nicht ausreichend geklärt wer bei Schäden durch solche Versuchsanlagen die Verantwortung übernimmt. In der Regel können die beteiligten Firmen, durch Unterversicherung nicht ausreichend für die verursachten Schäden aufkommen. Somit bleiben die Geschädigten entweder auf dem Großteil ihrer Kosten sitzen, oder der Steuerzahler muss aufkommen. Siehe Stauffen, Landau, Leonberg usw., keine der dort tätigen Firmen war ausreichend versichert, bzw. die Versicherungen weigern sich bis heute, zu zahlen.

Aus diesem Grund ist eine Privilegierung im Aussenbereich für Geothermie-Projekte grundsätzlich abzulehnen. Blinder Aktionismus auf Grund unvollständiger Kenntnis der Sachzusammenhänge und der offensichtliche Druck der Geothermie-Lobby prägen das Verhalten der beteiligten Landtagsabgeordneten. Aber was sollen Bürger von einem „Ausschuss“ auch anderes erwarten.

Wir laden Sie herzlich zu einer kleinen Pressekonferenz am 13. Oktober um 11 Uhr vor dem Sitzungssaal 1 ein.

Bayerischer Landtag Ausschuss für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
54. Sitzung,  D o n n e r s t a g ,  1 3.  O k t o b e r  2 0 1 1, 09:15 Uhr Saal 1