Weilheimer Tagblatt vom 17.01.2013
Wielenbach gibt Widerstand auf
Keine Klage gegen Geothermie-Projekt in der Lichtenau, weil der Streitwert bei 80 Millionen Euro liegt
von Alfred Schubert
Wielenbach – Das Votum des Wielenbacher Gemeinderats fiel eindeutig aus. Auf die Frage von Bürgermeister Steigenberger, wer den Rechtsweg gegen den Bau des Geothermie-Kraftwerks weiter gehen will, meldeten sich nur 2 Gemeinderäte. Die anderen 14 der 16 in der Sitzung am Dienstag anwesenden Räte stimmten dagegen.
In der vorausgegangenen Diskussion war deutlich geworden, dass die Räte nicht für den Bau des Kraftwerks sind, aber keine Möglichkeit mehr sehen, ihn zu verhindern.
Dies hätte auch der Rechtsanwalt, der die Gemeinde vertritt, bestätigt. Ein Problem mit der Übernahme der Forderung des Bürgerbegehrens durch den Gemeinderat sehen die Räte nicht, da die Bindung an die Forderung des Bürgerbegehrens entfällt, wenn sich die zugrunde liegende Sach- oder Rechtslage wesentlich geändert hat.
Dies sei jetzt der Fall, da sich herausgestellt habe, dass ein weiteres Vorgehen gegen den Bau des Kraftwerks aufgrund der Rechtslage aussichtslos sei. Hinzu kommt nach Einschäzung fast aller Gemeinderäte ein nicht zu verantwortendes finanzielles Risiko.
(Anm. der BifO: In der Gemeinderatssitzung vom 9.10.12 bekamen die Räte eine Tischvorlage des Rechtsanwalts der Firma Erdwärme Oberland. Hier ein kurzer Auszug um diese Entscheidung besser verstehen zu können:
„Sollte infolge des Erlassens der Veränderungssperre die Baugenehmigung verzögert werden, und sollte dann im Rahmen des Verwaltungsstreitverfahrens dann festgestellt werden, dass die Sperre unwirksam ist, ist jeder Schaden, der aus der Verzögerung entsteht, durch die Gemeinde zu ersetzen.“
Und weiter war zu lesen: „Nicht auszuschließen ist dann auch der Regress der Gemeinde gegenüber den einzelnen Gemeinderäten“.)
Bei einer Klage gegen den Bau des Kraftwerks würde der Streitwert lt. Gerhard Weber 80 Mio. Euro betragen. Da keine Aussicht auf Erfolg bestehe, würde die Gemeinde für eine solche Klage viel Geld ausgeben, das anderswo, z.B. bei der Sanierung von Strassen, dringend benötigt werde. Weber fasste es mit der Redewendung „da Kas is bissen“ zusammen. Dieser Sicht schlossen sich die meisten Räte an.
Derzeit wird der Bohrplatz in der Lichtenau hergerichtet. Danach wird lt. Betriebsplan eine elektrisch betriebene Bohranlage aufgestellt, die im 24-Stunden-Betrieb zwei Förder – bohrungen bis in eine max. Tiefe von 5200 Metern abteuft. Anschliessend soll die Ergiebigkeit der Bohrung durch die Förderung von Thermalwasser ermittelt werden. Bis zu 7500 m3 Wasser sollen gefördert, in einem Becken zwischengelagert und anschliessend wieder in die Bohrung versenkt werden.
Ihrer Stellungnahme zum Betriebsplan haben die Gemeinderäte den Satz „Die Gemeinderäte Wielenbach lehnen das Vorhaben grundsätzlich ab“, vorangestellt. Für den Fall, dass dennoch ein positiver Bescheid erlassen wird, stellen die Räte zahlreiche Forderungen. Unter anderem wollen sie, dass die Feuerwehren von Wielenbach und Weilheim für den Einsatz bei Unfällen im Kraftwerk geschult und ausgerüstet werden, dass Messeinrichtungen installiert werden, die seismische Bewegungen aufzeichnen, dass der Zustand von Gebäuden im Umkreis von 1000 Metern von einem unabhängigen Gutachter dokumentiert wird, dass ein ausreichender Versicherungsschutz für etwaige Schadensereignisse nachgewiesen wird, dass die von Schrägbohrungen betroffenen Nachbargemeinden Wessobrunn und Raisting beteiligt werden und das bei der Bohrung die Nacht- und Feiertagsruhe eingehalten wird.
Darüber hinaus fordern die Gemeinderäte in ihrem – einstimmig getroffenen – Beschluss die Erdwärme Oberland auf, diese Punkte „unabhängig….. von einer möglichen Aufnahme im Bescheid“ des Bergamtes ernst zu nehmen und auf den „größtmöglichen Schutz der Bevölkerung“ hinzuwirken.
Am Mittwochabend trafen sich die Mitglieder der Bürgerinitiative „BifO“ um über ihr weiteres Vorgehen in Sachen „Geothermie“ zu beraten.
bifo-oberland.de/resources.pdf
Siehe auch im Münchner Merkur 17.1.2013: BifO macht weiter
16. Januar 2013
Der Vorstand der BifO traf sich am heutigen Mittwochabend zu einer außerordentlichen Beratung, nachdem der Wielenbacher Gemeinderat zu erkennen gab, dass eine weitere Klage gegen das Geothermie Bauvorhaben der Erdwärme Oberland aussichtslos ist.
Der negative Verlauf dieser Klage gegen das Bergrecht war vorhersehbar. Als Bürgerinitiative waren wir nicht klageberechtigt. Auch die finanziellen und juristischen Mittel gegen ein Bauvorhaben dieser Größenordnung standen uns nicht zur Verfügung.
Durch einen Schachzug der Erdwärme Oberland wurde schon zu Beginn das Weilheimer Bürgerbegehren entwertet und zum Wielenbacher Bürgerbegehren kam es wegen eines vorgezogenen Gemeinderatsbeschlusses ebenfalls nicht.
Der Wille des Bürgers ist in grundlegenden Fragen scheinbar unerwünscht.
Des Weiteren erwarten wir, dass das Landratsamt die Baugenehmigung für den Kraftwerksbau erteilt und somit das gemeindliche Einvernehmen ersetzt.
Parallel dazu beschäftigt sich die BifO schon seit geraumer Zeit mit Alternativlösungen vor Ort, z.B. Kleinwindkraftanlagen, Wasserkraftwerke, Blockheizkraftwerke, sowie mit der neuen Technik aus Solarenergie Methangas zu gewinnen um somit günstige und grundlastfähige Energie dem Bürger bereitzustellen (siehe Mitwirkung an der Veranstaltung der Gemeinde Wessobrunn im Oktober 2012).
Diese Alternativen werden wir voraussichtlich im März 2013 nochmals in einer Info Veranstaltung in Wielenbach vorstellen und die Gelegenheit nutzen, auch vom aktuellen Stand in Sachen Geothermie zu berichten.
Wir werden auch zukünftig gegen Großprojekte wie z.B. gewerbliche Biogasanlagen kämpfen, sowie auch gegen Anlagen, die von Investoren ohne Bürgerbeteiligung und ohne regionale Wertschöpfung geplant werden. Wir fordern eine einheitliche Einspeisevergütung für alle alternativen Energien, damit Strom nicht zum Luxusgut wird und auch für den Bürger in Zukunft noch bezahlbar ist.
Mit Hilfe der breiten Unterstützung der Bürger vor Ort haben wir den Teilerfolg erzielt auf Missstände der Energiewende und der Planungshoheit hinzuweisen.
Die Vorstandsschaft
der Bürgerinitiative fürs Oberland
zur BifO