Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf Geothermiebohrungen

In der nachfolgenden Untersuchung soll die Frage geklärt werden, ob und in welchem Umfang Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf Geothermiebohrungen bestehen. Dies wird nach einer kurzen rechtlichen Einordnung der Geothermie (unten II.) in drei Schritten getan: Aufbauend auf einige allgemeine Hinweise zu Verkehrssicherungspflichten (III. 1.), werden zunächst die aus dem allgemeinen deliktsrechtlichen Ansatz der Verkehrssicherungspflichten resultierenden Pflichten für den Auftraggeber einer Geothermiebohrung und für das Bohrunternehmen dargestellt . Dem schließt sich sodann die Prüfung an, ob auch aus dem Bergrecht Verkehrssicherungspflichten im Hinblick auf Geothermiebohrungen abgeleitet werden können .  

Von RiOLG Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M. (London), M.A., Köln