Gut gelaunt…
Der Vertrag ist ein erster Schritt, um überhaupt in die Geothermie-Planung einzusteigen…
Vertrag auf Widerruf: Lutzenberger machte deutlich, dass die Gemeinde nach wie vor das Recht habe, sich aus der Planung zurückzuziehen, sollte sich herausstellen, dass das Vorhaben mit der kommunalen Bauleitplanung nicht zu vereinbaren sei.
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