Trotz Risikodeckung nicht wirtschaftlich

Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
(Bundestagsdrucksachen 16/8148, 16/8393)
DEUTSCHER BUNDESTAG
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit 16. WP

Antworten des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE) und seiner Mitgliedsverbände
auf den Fragenkatalog der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.

In dem Vorschlag der Bundesregierung ist eine Verbesserung der Grundvergütung vorgesehen. Diese ist jedoch bei weitem nicht ausreichend:

• Das Projekt zur Strom- und Wärmeproduktion in Landau/Pfalz, das kürzlich ans Netz gegangen ist und das Projekt in Unterhaching/Bayern, das kurz vor der Inbetriebnahme der Stromerzeugung steht zeigen, dass Geothermieprojekte zu den derzeitigen Vergütungssätzen nicht wirtschaftlich sind.

• Die Bohrungen, die in Bayern in Sauerlach, Dürrnhaar und Mauerstetten in den letzten Monaten begonnen wurden, hoffen auf eine Anhebung der Grundvergütung auf mindestens 20 ct/kWh. Bei den um etwa 100% gestiegenen Bohrpreisen rechnen sich die Projekte nicht mehr. Sie würden zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr begonnen werden.

• Nicht nur die vom hohen Ölpreis nach oben getriebenen Bohrpreise (50-70 % der Gesamtinvestition), sondern auch die allgemein gestiegenen Rohstoffpreise zerstören die Wirtschaftlichkeit der Projekte.

• Das vom Bundesumweltministerium ausgearbeitete Absicherungskonzept reduziert das Risiko der Projekte und beseitigt damit ein entscheidendes Hemmnis. Die Wirtschaftlichkeit des Projektes wird jedoch wiederum mit einer Erhöhung der Investitionssumme um 1 bis 2 Mio. Euro belastet. Ein unwirtschaftliches Projekt wird auch bei Risikodeckung nicht wirtschaftlich. Die Grundvergütung muss insbesondere auch dem Fall Rechnung tragen, dass eine Bohrung zwar nicht völlig fehlschlägt (so dass die Risikoabsicherung nicht greift), aber ein etwas unterdurchschnittliches Ergebnis bringt.

stellungnahmen/2008/080528_BEE_Stellungnahme_EEG-Novelle.pdf

Die Unwirtschaftlichkeit aller Tiefen Geothermieprojekte in Deutschland ist also lange bekannt!

Für Strom aus Geothermie beträgt die Einspeise-Vergütung
Die EEG Einspeisevergütung für Anlagen aus Geothermie in der am 1.1.2009 in Kraft getretenen Fassung:
1. bis einschließlich einer Anlagenleistung von 10 Megawatt 16,0 Cent pro Kilowattstunde und
2. ab einer Anlagenleistung von 10 Megawatt 10,5 Cent pro Kilowattstunde.
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 aus Anlagen, die vor dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen worden sind, um jeweils 4,0 Cent pro Kilowattstunde.
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 Nr. 1, der in Kombination mit einer Wärmenutzung nachAnlage 4 erzeugt wird, um jeweils 3,0 Cent pro Kilowattstunde (Wärmenutzungs-Bonus).
Die Vergütungen erhöhen sich für Strom nach Absatz 1 Nr. 1, der auch durch Nutzung petrothermaler Techniken erzeugt wird, um jeweils 4,0 Cent pro Kilowattstunde.

Nach dem EEG wird die Bruttostromerzeugung vergütet
Die Geothermie hat einen sehr hohen Eigenenergiebedarf von mind. 30%, der aus billigem Industriestrom, z.B. Atomstrom, zugekauft werden darf. So beträgt in Neustadt-Glewe der Eigenverbrauch sechzig bis siebzig Prozent der Generatorleistung. Die Leistungsbilanz wäre sogar negativ, wenn man nicht anstelle von Luftkühltürmen die effektiveren Wasserkühltürme verwendet hätte.

Exorbitante Verluste – Unterschleissheim
Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet – Unterhaching
Täglich ein Verlust von bis zu 4000 € – Landau
Haushaltstechnisch nicht genehmigungsfähig – Gilching
Sachverständigenrat für Umweltfragen: 100% regenerative Stromerzeugung nur ohne Geothermie wirtschaftlich
Wahre Versorgungsschande – Heizen mit Kapital
Das EEG und wie aus Atom-Strom „Bio“-Strom wird
Weitab jeglicher Finanzierbarkeit – Vaterstetten
Haar legt Geothermie auf Eis
»Eine solide Finanzierung kann nicht gewährleistet werden, ein Einstieg hätte weit reichende Folgen für andere kommunale Aufgaben« – Haar
EEG-Förderung im Vergleich