Ratssitzung vom 19.1.2011
Der Gemeinderat von Steinweiler hat unter Punkt 5 der Sitzung:
Rechtsangelegenheit Geothermie
Entscheidung über Klageverfahren
mit 11 : 4 Stimmen beschlossen, gegen den Zielabweichungsbescheid und den Widerspruchsbescheid der SGD zu klagen.
Im Zielabweichungsbescheid wurde entschieden, dass auf bisher landwirtschaftlicher Vorrangfläche in Steinweiler ein Geothermiekraftwerk gebaut werden kann. Mit dem Widerspruchsbescheid der SGD wurde der Widerspruch der Gemeinde Steinweiler mit Schreiben vom 17.12. abgelehnt.
Darüber hinaus beschloss der Rat einstimmig, dass er auch für den gesamten Rest seiner Amtszeit keinen Bebauungsplan für ein Geothermiekraftwerk beschließen wird.
Damit sollte nun allen Subventionsnomaden endgültig klar sein, dass sie in Steinweiler nicht erwünscht sind.
Info: big-steinweiler.de
Zur Vorgeschichte:
Zielabweichungsverfahren: Widerspruch der Ortsgemeinde abgeschmettert
Die Ortsgemeinde sei nicht widerspruchsbefugt, so die SGD Süd in ihrem Widerspruchsbescheid und hält den Widerspruch für unzulässig, jedenfalls aber für unbegründet.
Lesen bei: big-steinweiler.de
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