Landes-Umweltminister mit Erlass gegen Bergamt

Schleswig-Holstein, 14.03.2013

Umweltminister Habeck stellt Vorgehen gegen umwelttoxisches Fracking vor – Landesbergamt bescheidet Konzessionsanträge

Vorgehen gegen umwelttoxisches Fracking

Minister Habeck wies heute das Landesbergamt per Erlass an, mögliche zukünftige Anträge auf Fracking nicht ohne Zustimmung des Ministeriums zu genehmigen. “Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann.

Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig“, sagte Habeck. Für ein formelles Moratorium, mit dem Anträge auf Fracking pauschal zurückgestellt werden, gebe es im Bergrecht aber keine Rechtsgrundlage.

… Wir werden im künftigen Landesentwicklungsplan Ziele ausweisen, um den zulässigen raumordnerischen Ausschluss von Fracking in Schleswig-Holstein zu regeln. Um die Aufstellung der künftigen Ziele des Landesentwicklungsplans zu sichern, werden wir gegenüber etwaigen Anträgen auf befristete Untersagungen nach § 14 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes zurückgreifen, um keine vollendeten Tatsachen zum Nachteil des Landes Schleswig-Holstein zu schaffen“, sagte Habeck.

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Das Bergrecht besteht im Wesentlichen aus dem allgemeinen Berggesetz für die Preußischen Staaten von 1865. (Auch Bayern hatte im März 1869 das preußische Berggesetz mit dem größten Teil seines Inhalts unverändert angenommen.) Ergänzt wurde es mit dem Gesetz zur Erschließung von Erdöl- und anderen Bodenschätzen sowie der Verordnung über die Aufsuchung und Gewinnung mineralischer Bodenschätze von 1934.
Es beruht auf Bergfreiheit (dazu zählt auch die Tiefe Geothermie). Dem Grundeigentümer steht eine Entschädigung zu, wenn er dafür Land abtreten muss. Erlaubnisse / Claims werden vom Bergamt vergeben.
Bergfreiheit: Die Freiheit jedes Bergbauwilligen, bergfreie Bodenschätze aufzusuchen, unabhängig davon, ob ihm der Grund und Boden gehört. (Die Bergbaufreiheit ist deutschen Ursprungs – erstmals niedergeschrieben m.W. im 13. Jahrh.)

Die Bergämter unterstehen den Wirtschaftsministerien, aktuell in der Hand der Bundes-FDP.
In Bayern unterstehen die bergbaulichen Tätigkeiten dem bayerischen Wirtschaftsminister Martin Zeil von der FDP.
Die FDP liegt in den Umfragen aktuell bei 3%. 

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