Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte einem Antrag der Firma GeoEnergy (Prozessbevollmächtigter: Gaßner, Groth, Siederer & Coll) auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben und die sofortige Vollziehung der Zulassung eines sogenannten Sonderbetriebsplans – begrenzt auf die Herrichtung des Bohrplatzes zur Vorbereitung der Tiefbohrungen – angeordnet, wie das Verwaltungsgericht in einer veröffentlichten Pressemitteilung bekanntgab.
5 L 344/11.NW – Neustadt/Weinstr., 05.08.2011
Land RP legt Beschwerde gegen diese Entscheidung einDas Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung das Landesamt für Geologie und Bergbau wird fristgerecht Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt einlegen. |
Schaidt-Aktiv e.V. :
„Nachdem sich dunkle Wolken über das Mediationsverfahren am 15.08.2011 gelegt hatten (Abbruch durch die Bürgerinitiativen), ist dies ein gutes Signal, dass die Landesregierung sich zurückgemeldet hat. Das LGB wird beim OVG Koblenz Beschwerde gegen die Entscheidung des VG-Neustadt einlegen
Was an Versprechen und Gesprächen vor den Landtagswahlen stattgefunden hatte, war nach den Wahlen in vollkommene Vergessenheit geraten. (Leserbrief)
Alle politischen Vertreter der Landesregierung waren plötzlich in eine Erdspalte gefallen. Es wurde ruhig um Schaidt. Hatten zuvor Vertreter jeglicher Couleur eingesehen, dass das Thema „Trinkwasserschutz“ sehr hoch anzusehen sei, so wenig wurde nach den Wahlen dafür getan. Der ehemalige Staatssekretär Schweitzer, hatte vielmer keine neue Erkenntnis aus dem Mediationsverfahren erlangt. Wusste er schon, dass die Fließrichtung des unteren Grundwasserleiters nicht bekannt war und die Genehmigung auf Annahmen basierte? (…)“