Schutzgebiete

Basiskarte Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz


Gewässer - Rötlbach

Siehe auch:
Geothermie-Kraftwerk, Gefahr für den Starnberger See?

Biotop-Komplex am GKW Bernried
Hier werden alle betroffenen Biotope aufgeführt
Nahrungs- und Bruthabitat für div. Wasservögel, Libellen und Amphibien
Schutz6d1. Art. 6d1 – aktuell in Art. 13d1 BayNatSchG, bzw. §30 BNatSchG
Zu den Biotopen

Flora – und Fauna-Schutzgebiet – Natura 2000 Schutzgebiet
Die FFH-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie mit ihrem Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und ihren Artenschutzbestimmungen bilden für den Naturschutz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. …
In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998 sowie mit den Novellen des BNatSchG 2002 und 2007 rechtsverbindlich.
Eingriffe im FFH-Gebiet / Natura 2000
Es gilt ein grundsätzliches Verschlechterungsverbot.
Verträglichkeitsprüfung wird unabhängig von einer eventuell zusätzlich erforderlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem UVPG durchgeführt.

Arten- und Biotopschutz – Naturschutz
In Deutschland wird der Artenschutz durch eine Reihe von nationalen, europäischen und internationalen Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Abkommen geregelt. Artenschutz damit Teil des Naturschutzes, der sich einerseits mit dem Schutz von Populationen einzelner Arten oder auch mit dem Schutz ganzer Lebensräume (Biotope, Ökotope) befasst. Beim Biotopschutz spielt vor allem die Biotopsicherung in Form der Schutzgebietsausweisung eine Rolle, aber auch die Biotoppflege (zum Beispiel Vertragsnaturschutz) und die Gestaltung bzw. Neuschaffung von Biotopen sind wichtige Maßnahmen des Lebensraumschutzes. Der allgemeine Lebensraumschutz äußert sich hauptsächlich durch Artenhilfsprogramm und Naturschutzprogramm.
Eingriffe in Naturschutzgebiete
In Naturschutzgebieten sind alle Handlungen verboten, die das Naturschutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern. Sie dürfen außerhalb der Wege in der Regel nicht betreten werden. Aufgrund dieser strengen Regelungen sind Naturschutzgebiete das klassische Instrument des Arten- und Biotopschutzes.

Durch das – absolute Veränderungsverbot – unterscheiden sie sich wesentlich von Landschaftsschutzgebieten.

Landschaftsschutzgebiet
In § 26 des BNatSchG wird festgelegt, dass Landschaftsschutzgebiete der Erhaltung und Entwicklung der Natur dienen sollen, Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes beseitigt werden sollen und die Leistungs- und Funktionsfähigkeit wieder hergestellt werden. Dies geschieht wegen der Vielfalt und Eigenart der Landschaft, ihrer kulturhistorischen Bedeutung oder ihrer besonderen Bedeutung für die Erholung.
Grundsätzlich sind hier alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder die dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen (etwa dem Erhalt der Heidelandschaft), es gilt aber kein absolutes, sondern ein
relatives Veränderungsverbot. Im Übrigen gilt für jedes bauliche oder sonstige Vorhaben die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Landschaftsschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der Länder ausgewiesen. Hier wird die genaue Ausdehnung des Landschaftsschutzgebietes und der besondere Schutzzweck definiert und es wird geregelt, welche Handlungen im Einzelnen zulässig oder verboten sind.
Landschaftsschutzgebiete sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und beachtet werden. Man spricht hier von einer nachrichtlichen Übernahme.
Sie sind verbindlich und können nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden.

Quellen
Bundesamt für Naturschutz
wikipedia
FIN-web / FIS-Natur Online
Bayerisches Fachinformationssystem Naturschutz

Karten

Kampberg und Umgebung im Starnberger Landkreis / Biotop- und Artenschutz – Feuchtgebiete und Gewässer

lfu.bayern.de/natur/daten/absp_daten/index.htm / Starnberglfu.bayern.de/natur/daten/absp_daten/index.htm / Starnberg

lfu.bayern.de/natur/daten/absp_daten/index.htm / Starnberg
lfu.bayern.de/natur/daten/absp_daten/index.htm / Starnberg
http://www.lfu.bayern.de/natur/fachinformationen/moorentwicklungskonzept/inventarisierung/doc/karte_starnberg.pdf
lfu.bayern.de/natur/fachinformationen/moorentwicklungskonzept/inventarisierung/doc/karte_starnberg

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