und will Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung verhindern
20.09.2010
Der GtV Bundesverband Geothermie befürchtet, dass Geothermiebohrungen gegenüber Erdöl- und Erdgas-Bohrungen benachteiligt werden könnten, falls der Bundesrat am 24.09.2010 einer Initiative des Landes Rheinland-Pfalz zustimmen sollte.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz schlägt vor, Geothermiebohrungen, die tiefer als 1.000 Meter werden sollen, künftig zwingend einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen.
Der GtV sieht darin eine Benachteiligung der Geothermie, denn Bohrungen nach Erdöl oder Erdgas unterliegen nicht einer solchen Regelung. Schon jetzt seien Geothermiebohrungen einer Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht unterworfen, wenn der Standort in ausgewiesenen Naturschutz- und Vogelschutzgebieten sowie in Fauna-Flora-Habitat-Gebieten liegt.
Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz begründet ihre Initiative mit der Gefahr von Erdbeben, die bei Frac-Arbeiten, der Stimulation von Lagerstätten und im Betrieb von Geothermiekraftwerken auftreten könnten. Außerdem soll durch die dann notwendige Planfeststellungsverfahren die Beteiligung von Bürgern gestärkt werden.
„Es ist völlig überzogen, Geothermie-Tiefbohrungen planfeststellungsbedürftig zu machen und sie damit dem Verfahrensregime für umweltbedeutsame Großverfahren zu unterwerfen. Auf dem Podium wird das hohe Lied der Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung gesungen, auf Arbeitsebene werden sich die Geothermievorhaben unentrinnbar im Verfahrensdickicht verfangen,“
sagte GtV – BV-Präsident Hartmut Gaßner. Der GtV will sich dafür einsetzen, dass die Initiative aus Rheinland-Pfalz, wo im März 2011 Landtagswahlen stattfinden, im Bundesrat keine Mehrheit findet.
Lobby-Vertreter – Der Bundesverband Geothermie
GtV-BV-Stellungnahme
Eine Information zum Bundesbergrecht:
Teile der Reichsgesetzgebung, die in den Dreißiger- und Vierzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts als „Kriegsertüchtigungsgesetz“ gestaltet wurden, sind auch heute noch Bestandteil des deutschen Bergrechts. Es räumt Bergbauvorhaben ohne gesellschaftliches Hinterfragen und größere juristische Abwägungen fatale Sonderprivilegien gegenüber Rechten der Betroffenen und der Natur ein.