Geothermie-Lobby-Verband GtV: Gegen die Einbeziehung von Behörden und Bürgern sowie Umweltberichten

IWR-News

Bundesverband Geothermie gegen Ausweitung der UVP-Verordnung

29.08.2011, 11:56 Uhr

Berlin – Der GtV-Bundesverband Geothermie hat sich gegen den Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen ausgesprochen, die Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auch auf Projekte der Tiefen Geothermie auszuweiten. Eine Änderung der Verordnung hält der Verband für nicht begründet und befürchtet stattdessen unnötige Hürden für die Umsetzung von Projekten.
Mit seinem Vorstoß im Bundesrat, der eine Verschärfung der UVP-Verordnung für bergbauliche Vorhaben vorsieht, reagiert NRW auf Kritik an der Methode des „Hydraulic Fracturing“, die bei der unkonventionellen Erdgasförderung Verwendung findet. Aufgrund der technischen Nähe zu dem in der Geothermie eingesetzten Verfahren soll nach Meinung des Landes nun auch die tiefengeothermische Energiegewinnung zur Durchführung einer UVP verpflichtet werden können. „Eine UVP oder ähnlich aufwendige Voruntersuchungen sind für Projekte der Tiefen Geothermie nicht gerechtfertigt. Sie würden lediglich einen hohen Planungsaufwand bedeuten, der Kosten verursacht ohne einen erkennbaren Nutzen zu bringen“…

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zum Thema UVP:

Umweltprüfungen – Worum geht es?
Die Umweltprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil des Umweltschutzes. Durch den Einbezug von Behörden und Bürgern sowie Umweltberichten können frühzeitig die möglichen Folgen eines Projektes für die Umwelt erkannt und bei der Entscheidung über das Projekt berücksichtigt werden. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und die Strategische Umweltprüfung (SUP).

Ziele
Ziel von Umweltprüfungen ist einerseits, die menschliche Gesundheit und die natürliche Umwelt vor vorhersehbar schädlichen Auswirkungen geplanter Industrieanlagen und Infrastrukturmaßnahmen zu schützen. Zudem sollen Umweltprüfungen durch Transparenz und Einbindung der Öffentlichkeit in den Entscheidungsprozess zur Akzeptanz des betreffenden Projekts beitragen. Projektträgern soll auf diese Weise Planungssicherheit für das jeweilige Projekt gegeben werden.

Kurzinfo Umweltprüfungen UVP/SUP