Geothemie-Kraftwerk Bernried – aktueller Stand des Genehmigungsverfahrens

Klageberechtigung:

Unter anderem auf Grund des Urteils vom 12. Mai 2011 Aktenzeichen: C-115/09 betrachtet sich der Verein der Bürgerinitiative BIF UNAE, die „BI Schutz Westufer Starnberger See e.V.“ nunmehr als klageberechtigt.

Auszüge aus den uns vollständig vorliegenden behördlichen Stellungnahmen an das Bergamt Südbayern und weitere Informationen:

 

Gemeinde Bernried:

Das Landschaftsschutzgebiet

Lt. Flächennutzungsplan Landwirtschaftliche Fläche (es ist also gewidmet). Ebenso existiert eine Ausnahmeregelung, die die Aufsuchung nach Mineralien vorsieht. Eine Ausnahme zur Aufsuchung von Wasser existiert nicht! Ebenso ist die Brunnenbohrung im Landschaftsschutzgebiet u.E. nicht erlaubt!

Einleitungen Wasser
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim wird von Bernried zitiert, allerdings ist die Zuständigkeit für Einleitung Starnberger See, Rötlbach, Ringkanal und Klärwerk in der Hand des Landkreis Starnberg zu sehen.
Tagwasser + Bauwasser soll lt. Bernried dem Rötlbach zugeleitet werden und die Entsorgung in der Starnberger See erfolgen. Ausschliesslich ein Ölabscheider ist vorgesehen, der aber bei Starkregen seine Funktion verliert.
Im Wasser gelöste Schmutzbestandteile, sowie Verschmutzungen die schwerer sind als Wasser werden vom Öl-Abscheider nicht erfasst und gelangen ungefiltert in den Rötlbach + Starnberger See. Im Falle einer erkennbaren Verschmutzung will Bernried in den Ringkanal einleiten.

Der Abwasserverband Starnberg dazu:

„Der Entsorgungsweg ist aus den vorgelegten Unterlagen nicht erkennbar und muss vor Genehmigung dargelegt werden. (10.2.2011) Ausschliesslich einer Einleitung von Sanitärwasser wurde bisher zugestimmt.

Zur Erschliessung

Geplanter Kraftwerksstandort:
Die Erschliessung – Feldweg und Forstweg sind im Eigentum Bernried, Tutzing und Privat, Tutzing hat der teilweisen Nutzung zugestimmt. Ebenso liegt Zustimmung zur Nutzung durch die Umwidmung zur Staatsstrasse vor! Es existiert ein Flächennutzungsplan, der den Standort als Landwirtschaftliche Fläche ausweist. Der Feldweg darf also von Fahrzeugen zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung befahren werden. (Eine Genehmigung für 100-Tonner (Bohrgeräte usw.) zur Errichtung eines industriellen Kraftwerks ist aus unserer Sicht damit nicht vorhanden.)

Geplanter Reinjektions-Standort:
Zur Erschliessung der Reinjektion (Tutzinger Grund) liegen keine Pläne vor.

 

Wasserwirtschaftsamt Weilheim:

Einleitung des Schmutzwassers vom Bohrplatz in den Rötlbach! (Bohrplätze mit Maschinenpark und chemischen Verunreinigungen). Nur im inneren Bereich soll das Niederschlagswasser in einem Speicherbecken gesammelt und nach Regenereignissen in Tankfahrzeuge gefüllt und ordnungsgemäss entsorgt werden. Dazu muss ausreichend Transport-Kapazität vorhanden sein. Ebenso wird eine ausreichende Kläranlage gefordert.

Flächenverbrauch am Kraftwerksstandort:
Betonfläche: 3000m2 + 1440 m2 Stellflächen + 1068 m2 Stellfläche Testequipment + Bohrplatzzufahrt 200 m2 + Parkfläche 550 m2 = 6.258 m2 versiegelt. Hinzu kommen Flächenverbrauch für Zufahrten und Reinjektions-Bohrplatz auf Tutzinger Grund.

Das Niederschlagswasser aus diesem Industriekomplex soll dem Rötlbach zugeführt werden!
Eine Versickerung im inneren Bereich des Bohrplatzes ist wegen der zu erwartenden Verunreinigung nicht erlaubnisfähig. Das Einleiten in den Rötlbach allerdings schon! Es soll aber beachtet werden, dass es sich beim Starnberger See um ein Badegewässer handelt.
Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim stellt hier fest, dass es bisher keine Erfahrungen mit der Einleitung in ein Oberflächengewässer gibt! und es deshalb keine Erfahrung mit den Schadstoffen gibt, die damit in den Rötlbach und den See gelangen könnten. Man erwarte aber keine Beeinträchtigung der Allgemeinheit. Das Wasserwirtschaftsamt Weilheim stellt ebenso fest, dass Kohlenwasserstoffe in gelöster Form, sowie Metalle,- Metallverbindungen u.a. zu Schaden führen können.

 

Die Deutsche Bahn:

Die Bahn verlangt ein Beweissicherungsverfahren vor Beginn der Arbeiten. (Dieses fordern auch die Bürger!) Für die Strecken: München-Mittenwald und Tutzing-Kochel. Bestandsvermessung der Gleislage und auch später weitere Kontrollmessungen. Ebenso werden Setzungsberechnungen eingefordert. (Diese müssen auch im Millimeterbereich ausgeschlossen werden. Grundwasserabsenkungen und unkontrollierbare Erdabsenkungen müssen grundsätzlich und dauerhaft ausgeschlossen sein). Umbau, Erneuerungen und Erweiterungen der Bahnstrecke darf keinesfalls verzögert oder behindert werden.

 

Die Naturschutzbehörde:

Der Naturschutzbehörde ist nachzuweisen, dass es zu keiner Beeinträchtigung des Rötlbachs, Starnberger Sees und der FFH-Gebiete durch das Einleiten von Schmutzwasser in den Rötlbach kommt. Unterlagen zur Erschliessung des Kraftwerksstandorts sind nachzureichen. Unterlagen zur Erschliessung Reinjektion (Tutzing) liegen bisher nicht vor: Eingriffsregelung (Wegebau), Querung Rötlbach, Artenschutz…

Drumlin:
Darf nicht abgetragen werden. Ein exaktes Geländeaufmass wird von der Naturschutzbehörde angefordert.

Beeinträchtigung Natur:
Massgeblich ist hier nicht die Dauer, sondern die Wirkung der Beeinträchtigung auf die Natur (Störanfällige Tierarten, Lärm, Licht usw.) Der Naturgenuss und die Erholungsqualität wird massgeblich gemindert und beeinträchtigt. Es werden Ausgleichsflächen gefordert, bzw. Ersatzzahlungen. Ergänzungen zum Erläuterungsbericht (Artenschutz) werden eingefordert.

 

Die Gemeinden Seeshaupt und Wielenbach haben umfangreiche Einwendungen erhoben.


45 Tonnen Isopentan – hochgiftig – Wassergefährdungsklasse 3

Nicht berücksichtigt, weil offensichtlich den Behörden nicht bekannt, ist die Menge des Arbeitsmediums Pentan, dass beim Betrieb dieses Kraftwerks eingesetzt werden soll: 45 Tonnen Isopentan. Isopentan ist eine hochentzündliche, schon bei leicht erhöhter Raumtemperatur siedende Flüssigkeit. Dabei bilden sich explosive Gasgemische mit der Luft. Bei Freisetzung in die Umwelt kann eine Schädigung des Ökosystems sofort oder später herbeigeführt werden. Bei Aufnahme in den Körper können diese Stoffe Gesundheitsschäden verursachen.

Handhabung:
Je nach Gefährdungspotential nicht in Kanalisation, Boden oder Umwelt gelangen lassen. Besondere Entsorgungsvorschriften beachten!

Störfall in Landau:
Am 22.03.2011 ist laut einem Bericht der RHEINPFALZ vom 24.03.2011 aus der Anlage hochgiftiges und hochexplosives Isopentan ausgetreten.

 

Brauchwasserentnahme für Bohrungen ungeklärt

Ebenfalls ungeklärt ist es, wo die 60 Liter pro Sekunde Brauchwasser für die Zeit der Bohrungen  herkommen sollen. Eine Brunnenbohrung war nicht erfolgreich.

 

Antrag auf Sofortvollzug der Herrichtung des Bohrplatzes

Die Kanzlei GGSC (Gaßner, Groth, Siederer & Coll.) hat als Rechtsvertreter der BE-Geothermal GmbH beim Bergamt Antrag auf Sofortvollzug der Herrichtung des Bohrplatzes gemäss § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gestellt, obwohl der Hauptantrag noch gar nicht genehmigt ist.
Rechtsanwalt Dr. Fingerhut hat hierzu und zu weiteren aktuellen Fragen gegenüber dem Bergamt eine weitere ausführliche Stellungsnahme zeitnah angekündigt und wird für die von ihm vertretenen Beteiligten beantragen, sowohl den Genehmigungsantrag auf Herrichtung des Bohrplatzes als auch den Antrag auf Sofortvollzug zurückzuweisen.

 

Rechtanwalt Gaßner (ehem. Präsident GtV) und Herr Bergdirektor Zimmer

kennen sich aus diversen Veranstaltungen gut. U.a. Seminare der Augsburger Vertretung der Kanzlei:

Seminar „Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte“ unter der Leitung des Anwaltsbüros Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC, Berlin & Augsburg) am 13. und 14. April 2010 in Augsburg. Referent u.a. Bergdirektor Zimmer.

14. April 2010

Die Firma Erdwerk GmbH veröffentlichte folgende Meldung:
„Der Anlass für das Seminar ist die Einweihung des neuen Büros in Augsburg.“

Die Kanzlei GGSC hatte Folgendes veröffentlicht:
Erfahrungsaustausch Kommunale Geothermieprojekte. Anschliessend Abendempfang – Einweihung der Kanzlei GGSC in Augsburg“

13. April 2011

Seminar / Kanzlei GGSC Augsburg:

14.30 Uhr Die Sicht der Behörde aus der Verwaltungspraxis
Herr Rainer Zimmer

Am 30.8.2011 teilte uns Bergdirektor Zimmer mit, er habe am Abendempfang der Kanzlei nicht teilgenommen. „Als Referent für Tiefengeothermie in Bayern bin ich auch gehalten, Vorträge über den Stand des Ausbaus der Tiefengeothermie und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu halten. Konkrete Äusserungen zu irgendwelchen Projekten sind nicht Gegenstand dieser Vorträge.“
teilte Herr Zimmer der BIF UNAE mit.

Ebenso sind sowohl RA Gassner als auch Bergdirektor Zimmer bei Veranstaltungen der BE-Geothermal GmbH (Bernried) öffentlich aufgetreten. Wir hoffen, dass sich Bergdirektor Zimmer nicht in einem Interessenkonflikt befindet.