Rückweisung des Antrags auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung zur Herrichtung des Bohrplatzes vom Verwaltungsgerichtshof.
SZ – 30-August 2012:
„(…) Die beiden Fischer Lorenz Lidl und Johann Bäck sowie die Bürgerinitiative „Schutz Westufer Starberger See e.V.“ (BI) wollten erreichen, dass mit den Vorarbeiten erst begonnen wird, wenn über die eigentlichen Genehmigung für die Bohrplatzeinrichtung entschieden ist. Dieses Verfahren ist nach wie vor anhängig, ebenso die Klage zweier Anliegerinnen gegen die erste Bohrung. Beide Verfahren hätten jedoch keine aufschiebende Wirkung, entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (…)“
Radio Oberland – 29. August 2012:
Geothermie: Bürgerinitiative gibt so schnell nicht auf | Bernried
Auch nachdem die Klagen gegen das geplante Geothermiekraftwerk bei Bernried zurückgewiesen wurden, zeigt sich die Bürgerinitiative Alternative Energiequellen kämpferisch. Derzeit werde überprüft welche Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof noch möglich sind, so Regina Fischer-Jech von der Bürgerinitiative. „Der Gerichtshof sieht manche Dinge anders. Es gab früher in Deutschland die Anerkennung als Kläger erst, wenn ein Verein drei Jahre existiert. Deswegen hoffen wir, dass wir vor dem Europäischen Gerichtshof auch die Anerkennung als Klageberechtigten geben wird.“
Der Münchner Verwaltungsgerichtshof hat wie berichtet in zweiter Instanz die Klage der Bürgerinitiative gegen den Bohrplatz in Höhenried abgewiesen. Sie sei aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht klagebefugt, so die Begründung der Richter. Weitere Klagen gegen die Herrichtung des Bohrplatzes und die Probebohrung laufen noch, so Fischer-Jech weiter.
Der Münchner Verwaltungsgerichtshof hat wie berichtet in zweiter Instanz die Klage der Bürgerinitiative gegen den Bohrplatz in Höhenried abgewiesen. Sie sei aus rechtlichen Gesichtspunkten nicht klagebefugt, so die Begründung der Richter. Weitere Klagen gegen die Herrichtung des Bohrplatzes und die Probebohrung laufen noch, so Fischer-Jech weiter.