Befreiung von der Netzentgeltabgabe – EEG verstösst gegen Wettbewerbsrecht

„Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verstößt gegen europäisches Wettbewerbsrecht. Zu diesem Schluss ist nach Informationen des SPIEGEL EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia gekommen. Die Brüsseler Juristen konzentrieren sich dabei auf die sogenannte EEG-Umlage, die Stromkunden für die Erzeugung erneuerbarer Energie bezahlen. …

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird Brüssel auch rückwirkend eine Korrektur fordern: Energieintensive Betriebe müssten dann Millionen Euro an bereits in den Vorjahren eingesparten Abgaben an den Staat nachzahlen. …“

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Geothermie Unterhaching – Energieintensiver Betrieb im internationalen Wettbewerb?

Als „energieintensiver Betrieb, der international wettbewerbsfähig sein muss“ gilt auch die Geothermie Unterhaching und wurde von der EEG-Umlage befreit. Bereits jetzt muss Unterhaching jährlich 4 Mio EUR zuschiessen und ein privater Investor wird gesucht, um die Gemeinde zu entlasten. Sollten wegen Wettbewerbsverzerrung Rückzahlungen der eingesparten Abgaben fällig werden, wird es richtig teuer. Das Heizen mit Industrie-Strom wird dann hoffentlich ein unbezahlbares Unterfangen.

Die Privilegierung der grossen Stromfresser mussten die kleinen Firmen und die privaten Haushalte bezahlen. Je mehr von der EEG-Umlage befreit sind, desto höher sind die Kosten für die kleinen Verbraucher. Werden diese ihr Geld nun zurückerhalten?

R.F-J