Basel / Erdbeben: Anklage gegen Geothermie-Geschäftsführer

So steht im Dezember zwar ein Mann vor dem Basler Strafgericht, der – womöglich mit Übermut, Ehrgeiz und geschäftlichen Interessen – ein Projekt vorangetrieben hat, das sich bei genauerer Betrachtung als risikoreicher erwies, als es zuvor verkauft worden war.
6. November 2009, Neue Zürcher Zeitung
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Gegen Markus Häring (Bild), den Geschäftsführer der für die Geothermie-Bohrung und Wasser-Injektion auf dem Projektgelände in Kleinbasel zuständigen Geothermal Explorers Ltd., hat der Erste Staatsanwalt Thomas Hug Anklage erhoben. Grund: Sachbeschädigung mit grossem Schaden und Verursachen einer Überschwemmung oder eines Einsturzes. Das Strafgericht wird damit zu entscheiden haben, ob für die im Rahmen des Geothermieprojekts verursachten Beben und Gebäudeschäden auch eine strafrechtliche Verantwortlichkeit besteht.
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