BÜRGERBEGEHREN „Teilflächennutzungsplan Lichtenau“
Unterschriftenliste
Sehr geehrte(r) Weilheimer Bürger(in),
mit Ihrer Unterschrift tragen Sie zur gelebten Demokratie bei. Wir möchten mit einem Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid auf den Weg bringen, bei dem Sie die Zukunft von erneuerbaren Energieprojekten in Weilheim mitbestimmen können.
Ihr Verein zum Erhalt des Oberlandes
Es dürfen nur Bürger unterschreiben, die das Wahlrecht in der Stadt Weilheim haben und mind. 3 Monate bereits dort wohnen. Die 1. Spalte, die fortlaufende Nummerierung, NICHT ausfüllen, da wir die zum Auszählen brauchen.
Text der Unterschriftenliste:
Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art. 180 BayGO einen Bürgerentscheid über folgende Fragen:
1. Sind Sie dafür, dass die Stadt Weilheim in der Lichtenau zur Steuerung der Ansiedlung der erneuerbaren Energien einen Teilflächennutzungsplan aufstellt?
2. Sind sie dafür, dass die Stadt Weilheim beim Landratsamt Weilheim beantragt, die Entscheidung über den Bauantrag der Erdwärme Oberland GmbH für ein Geothermiekraftwerk zur Stromerzeugung in der Lichtenau für ein Jahr auszusetzen?
Begründung:
Die Stadt Weilheim hat in ihrem Außenbereich bisher keine Gebiete für Anlagen zur Nutzung der erneuerbaren Energien ausgewiesen. Deren Ansiedlung steht bevor, ist jedoch völlig ungesteuert. Durch planerische Ausweisungen kann die Ansiedlung gesteuert und an geeigneten Standorten konzentriert werden. Zu diesem Zweck können auch Teilflächennutzungspläne aufgestellt werden.
Die erneuerbaren Energien bedürfen einer städtebaulichen Steuerung, damit ihre Ansiedlung an den bestgeeignetsten Standorten erfolgt und eine sichere, kostengünstige und sich ergänzende Energieversorgung aufgebaut wird. Abstimmungen mit dem Energieleitungsbau sowie der übergeordneten Raumordnung sind unerlässlich.
Die für die erneuerbaren Energien auszuweisenden Standorte müssen allen öffentlichen und privaten Belange gerecht werden. Weite Teile der Lichtenau liegen in einem Kulturlandschaftsprogramm des Freistaats Bayern.
Die Stadt Weilheim hat in ihrem Gemeindegebiet die Planungshoheit. Sie kann jederzeit mit Bauleitplanungen beginnen. Zur deren Sicherung kann beim Landratsamt Weilheim beantragt werden, das laufende Baugenehmigungsverfahren über den Bauantrag der Erdwärme Oberland GmbH für ein Geothermiekraftwerk in der Lichtenau bis zu einem Jahr auszusetzen. Ein Schadensersatzrisiko der Stadt Weilheim wird hierdurch nicht ausgelöst.
Als Vertreter iSd Art. 180 Abs. 4 BayGO werden benannt:
1. Romana Asam, Kreuzstr. 50, 82362 Weilheim.
2. Erich Laznicka, Westendstr. 55, 82362 Weilheim.
3. Barbara Mößmer, Altvaterstr. 4, 82362 Weilheim.
Die Vertreter werden ermächtigt, zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese dessen Kern nicht berühren. Sollten Teile des Begehrens unzulässig sein, so gilt meine Unterschrift weiter für die verbleibenden Teile.