Geothermiekraftwerke sind in Bayern ohne Fernwärme nicht genehmigungsfähig
Kurze Erläuterung zum Hintergrund des offenen Briefs an den Tutzinger Bürgermeister: Laut Bayerischem Wirtschaftsministerium ist ein Geothermiekraftwerk ohne Wärmeauskoppelung in Bayern nicht genehmigungsfähig. Dies bedeutet, dass die Betreibergesellschaften von Geothermie-Anlagen