Petition gegen das Geothermiekraftwerk Höhenried West bei Bernried soll in veränderter Form und nach Klärung der noch offenen Fragen nochmals eingereicht werden
Ergebnis im Wirtschafts-Ausschuss: Insbesondere Punkt 6 der Petition der Bürgerinitiative Schutz Westufer Starnberger See sei abschliessend nicht zu klären, da Geothermie-Kraftwerke lt. § 35 BGB im Aussenbereich nicht privilegiert sind.