EEG § 28 – eine intransparente Risikomaximierung
Vergütung nach dem EEG (Stand 2009) Grundvergütung, Anlagen bis 10 MW 16 Ct./kWh Frühstarterbonus, Anlagen die vor 2016 ans Netz gehen 4 Ct./kWh Wärmenutzungsbonus (Wärmenutzung > 20 %) 3 Ct./kWh
Vergütung nach dem EEG (Stand 2009) Grundvergütung, Anlagen bis 10 MW 16 Ct./kWh Frühstarterbonus, Anlagen die vor 2016 ans Netz gehen 4 Ct./kWh Wärmenutzungsbonus (Wärmenutzung > 20 %) 3 Ct./kWh
In der über 4 Stunden andauernden Gemeinderatssitzung im Tutzinger Rathaus ist es den anwesenden Vertretern der BE Geothermal GmbH (Schubert, Kötting, Stahl), sowie vier weiteren pro Geothermie-Referenten, nicht gelungen den
Pullach – Die „Innovative Energie für Pullach“ hält der Öffentlichkeit wichtige Informationen zur Geothermie vor, kritisiert die FDP. Grüne und CSU sehen das anders. Die FDP-Fraktion sieht es als einen