Tag: 6. April 2010

Beweislastumkehr bei Beben?

Geothermie Beweislast ist umgekehrt Rheinpfalz Bei Erdbeben ist zukünftig der Betreiber in der Beweispflicht. In einem Artikel berichtet die Rheinpfalz darüber, dass bei zukünftigen Geothermiebohrungen die Beweislast umgekehrt sei. Sollte

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