Tag: 29. November 2009

Haftungsfreistellungen & co

„Anlagen der tiefen Geothermie werden aus dem MAP durch zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen gefördert. Förderfähig sind: – Die Errichtung der Tiefengeothermieanlage („Anlagenförderung“) – Die Realisierung der Förder- und Injektionsbohrung („Bohrkostenförderung“)

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