Haftungsfreistellungen & co
„Anlagen der tiefen Geothermie werden aus dem MAP durch zinsverbilligte Darlehen mit Tilgungszuschüssen gefördert. Förderfähig sind: – Die Errichtung der Tiefengeothermieanlage („Anlagenförderung“) – Die Realisierung der Förder- und Injektionsbohrung („Bohrkostenförderung“)