Landesregierung gibt Schaidt auf

aus der Umwelt Bundesamt Studie
Vorabdruck für die Bundespressekonferenz – am 7. Juli 2010
Seite 73
Wenn geothermische Quellen in einem Gebiet liegen, in dem natürliche Ressourcen einem besonderen Schutz unterstehen, sollte in der Regel an diesen Standorten das geothermische Potential nicht erschlossen werden.
Wir wenden folgende Erschließungsrestriktionen an:
• Ökologische Flächenrestriktion
Unter die ökologische Flächenrestriktion fallen Schutzgebiete wie z.B.
Wasserschutzgebiete (unabhängig vom Schutzstatus vollständig auszuschließen),
• ökologisch besonders wertvolle Naturräume wie
Moore (vollständig auszuschließen) und
Waldgebiete (zu 2/3 auszuschließen, um zusammenhängende Waldgebiete nicht anzutasten)

Schaidt: Wasserschutzgebiet

Auf starken Druck der Firma Geoenergy wurde von den Behörden die Genehmigung erteilt, am Standort Schaidt im Wasserschutzgebiet Zone III (Chemische Schutzzone) ein Geothermie-Kraftwerk zu errichten. Die Landesregierung sieht sich nicht in der Lage die Herrichtung des Bohrplatzes zu verhindern.

weitere Informationen: http://schaidt-aktiv.de/